Entlastungshilfe nach §45 steht allen pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad eins zu. 
Unser Augenmerk liegt auch hier in der Unterstützung von Familien. 
Wir übernehmen Hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Unterstützern zb. bei Arztbesuchen oder dem monatlichen Großeinkauf. 
Melde dich gerne bei mir, bestimmt finden wir eine Möglichkeit dich und deine Familie zu unterstützen.